Meldung Wohneinheit für die Aufenthaltsabgabe

Die Erklärung ist innerhalb des Kalenderjahres einzureichen und ist auch für die darauffolgenden Jahre als gültig zu betrachten, solange sich keine Änderungen ergeben

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Veröffentlichungsdatum

08.10.2024

Beschreibung

Die Besitzer und Nutznießer von Häusern und Wohnungen auf dem Gemeindegebiet, die ihren festen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben, sind verpflichtet, bei der entsprechenden Gemeinde eine eigene Erklärung für jede Liegenschaft einzureichen, falls sie sich im Laufe des Jahres zeitweilig zu touristischen Zwecken dort aufhalten

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Veröffentlichungsdatum

08.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 14:22 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.