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Kommission für die Zuweisung von Wohnungen laut Art. 96 des L.G. Nr. 13/98 des Institutes für den soziale Wohnbau des Landes Südtirol
Auf Grund des Art. 96 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 ist eine beim Institut für sozialen Wohnbau eingesetzte Kommission für die Zuweisung der Mietwohnungen in der Gemeinde zuständig.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 12:28 Uhr