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Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr...
Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Abfallwirtschaft
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Müllgebühren genehmigt mit Ausschussbeschluss Nr. 263 vom 08.04.2025
Um eine geregelte und fachgerechte Trennung der Abfälle im Mini-Recyclinghof zu gewährleisten, wird die Annahme der Abfälle vom Recycglinhofleiter bzw. von einem Gemeindearbeiter durchgeführt. Es können ausschließlich folgende Abfälle abgegeben werden:
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Im gemeindeeigenen Recyclinghof für Wert- und Schadstoffe wird die Anlieferung von gefährlichen und nicht gefährlichen Hausabfällen sowie den Hausabfällen gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfällen, welche im Gemeindegebiet von Aldein anfallen, zugelassen.
Um eine geregelte und fachgerechte Trennung der Abfälle im Mini-Recyclinghof zu gewährleisten, wird die Annahme der Abfälle vom Recyclinghofleiter bzw. von einem Gemeindearbeiter durchgeführt.
Dieser Verwaltungsbereich hat folgende Aufgaben: Steuern und Gebühren Trinkwassergebühr Abwassergebühr...
Ganze Verwaltung
Für die BürgerInnen und die Familien mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren vorgesehen
Dienst aktiv
Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
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Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. Die Gebühr hat Vergütungscharakter.
Abgeändert mit Ratsbeschluss Nr. 6 vom 24.02.2026
Die Kanalordnung der Gemeinde Aldein regelt den Anschluss, Betrieb und die Nutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 36 vom 23.04.2024 und abgeändert mit Ratsbeschluss Nr. 5 vom 24.02.2026
genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 41 vom 24.11.2009
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