Beitragsansuchen für Vereine 2025

Liebe Vereinsmitglieder, Liebe Präsidenten/innen und Vorsitzende! Gemäß geltendem Gemeindereglement müssen...

Veröffentlichungsdatum:

09.07.2024

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1 Minute

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Liebe Vereinsmitglieder, Liebe Präsidenten/innen und Vorsitzende!

Gemäß geltendem Gemeindereglement müssen die Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für das Tätigkeitsjahr 2025 innerhalb 30.09.2024 im Gemeindeamt abgegeben werden. Betreffend die Abfassung der Ansuchen und deren Anlagen (Finanzierungsplan, Rechnungslegung usw.) muss darauf hingewiesen werden, dass die Angaben wahrheitsgetreu sein müssen. Auch sollte nur um einen Beitrag angesucht werden, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn euer Verein nicht um einen Beitrag für 2025 ansucht, so hat dies nicht die Streichung von der Liste der Beitragsempfänger zur Folge. Sollte euer Verein um die Gewährung eines Beitrages für 2025 ansuchen wollen, so müsst ihr das Ansuchen samt folgenden Anlagen innerhalb 30.09.2024 im Gemeindeamt abgeben:

  • Ansuchen
  • Finanzierungsplan 2025
  • Programmvorschau 2025
  • Steuermitteilung

Innerhalb 01.04.2025 müssen folgende Unterlagen nachgereicht werden, damit der Beitrag auch ausbezahlt wird:

  • Rechnungslegung 2024
  • Tätigkeitsbericht 2024

Wir ersuchen euch, die Termine einzuhalten.
Es grüßt euch der Bürgermeister

Vordruck für Beitragsansuchen 2025

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2024, 08:15 Uhr

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