Ansuchen
um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene
Mit
Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 12.03.2024 wurde die Verordnung für
die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.
Innerhalb des 30.
April bzw. 31.
Oktober diesen Jahres können nur jene Betriebe die Anträge um Zuweisung von Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene stellen, welche über mindestens eines der folgenden Vorzugskriterien verfügen:
a. der Betrieb übt seine
Tätigkeit bereits in der Gemeinde aus und verfügt somit bereits
über Betten
b. das Gebäude, in dem die Tätigkeit
ausgeübt werden soll, besteht bereits mit ordnungsgemäßer
Benützungsgenehmigung oder Bezugsfertigkeit.
Ab 01.01.2025 und für
einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung
können jene Betriebe ansuchen, die zum Zeitpunkt der Anfrage um
Bettenzuweisung über weniger als 40 Betten oder die über keine
Betten verfügen.
Es wird jeweils eine
Rangliste aufgrund der Anträge erstellt, welche vollständig
innerhalb des 30. April und 31. Oktober jeden Jahres eingereicht
werden.
Für die Anträge um
Zuweisung von Gästebetten darf ausschließlich die eigens hierfür
vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden. Das
Antragsformular kann auf der Homepage der Gemeinde unter „News“
heruntergeladen und muss ausgefüllt an die zertifizierte
elektronische Email (PEC) geschickt werden.
Der Bürgermeister
Christoph Matzneller