Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerordentliche Tätigkeiten

In den Sommermonaten wie auch im kommenden Schuljahr 2024-2025 können die Räumlichkeiten der Grundschulen...

Veröffentlichungsdatum:

21.03.2024

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In den Sommermonaten wie auch im kommenden Schuljahr 2024-2025 können die Räumlichkeiten der Grundschulen des Grundschulsprengels Auer für außerschulische Tätigkeiten genutzt werden.

Vereine, Organisationen und Privatpersonen können ihr Ansuchen um Benutzungsgenehmigung für Tätigkeiten, die während der Sommermonate in den Räumlichkeiten der Grundschulen stattfinden, bis spätestens 30. April 2024 einrichten. 

Für kurzfristige organisierte Veranstaltungen kann auch während des Schuljahres, jedoch wenigstens 14 Tage vor Beginn der Benutzung angesucht werden.

Der Termin muss in der Gemeinde publik gemacht werden.

Die Angragsformulare sind auf der der Homepage - www.gsp-auer.it veröffentlicht

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Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 13:06 Uhr

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