Großelternkarte

Seit Anfang Juli können Südtiroler Großeltern mit minderjährigen Enkelkindern bei der Familienagentur...

Veröffentlichungsdatum:

14.07.2021

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Seit Anfang Juli können Südtiroler Großeltern mit minderjährigen Enkelkindern bei der Familienagentur um die Großelternkarte ansuchen.   

Durch diese Vorteilskarte können Oma und Opa nun auch viele Vorzüge des EuregioFamilyPass Südtirol nutzen und können gleichzeitig die Zeit mit ihren Enkelkindern noch mehr genießen.  

Voraussetzung für Großelternkarte ist mindestens ein minderjähriges Enkelkind, zudem müssen die Großeltern den Wohnsitz in Südtirol haben. Die Karte gilt bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das (jüngste, angegebene) Enkelkind volljährig wird. Der Antrag für die Großelternkarte erfolgt ausschließlich online unter www.provinz.bz.it/familypass. Die kostenlose Vorteilskarte ist persönlich und nicht übertragbar; als Sichtausweis erhalten die Inhaber Ermäßigungen und Vorteile in Geschäften und Einrichtungen in ganz Südtirol. Die Karte wird den Antragstellern von der Familienagentur per Post zugeschickt und ist dann sofort einsetzbar. 

Informationen und Auskünfte gibt es online auf der Familien-Webseite des Landes Südtirol (www.provinz.bz.it/familypass) oder telefonisch unter 0471 418360. 

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Zuletzt aktualisiert: 25.03.2024, 08:11 Uhr

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